Gleiterspitz mit Bike
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Keine Offizielle Biketour, aber doch zum Teil Interessant. Der Bergweg ins Wengital zieht sich hin, aber gut Fahrbar. Viele Autos sind uns entgegen gekommen, Viele waren in der Vorderwengialp. Da machten auch wir unsere erste Pause in der Bergbeiz. Weiter dem Schotterweg nach Kleinwängi. Der Alpler hatte an uns nicht so Freude als er uns mit dem Bike sah. Seine altertümliche Ansichten lies keine konstruktive Diskussion zu. Schade das viele Wanderer, Förster oder eben auch Bauern solche Extreme Ansichten verteidigen.
Warum mit Bike?
Das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SR 741.01, Artikel 41, Abs. 1) hält unter dem Titel Verkehrstrennung fest: "Wege, die sich für den Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahrrädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind, wie Fuss- und Wanderwege, dürfen mit solchen Fahrzeugen nicht befahren werden." Mittlerweile sind die "Fahrräder" mit grobstolligen Reifen, Scheibenbremsen und viel Federweg ohne Zweifel geeignet. Es ist also eine rechtliche Grauzone. Was es dazu braucht ist Toleranz von allen Beteiligten. Jeder hat das Recht in den Bergen sich zu bewegen, sei es als Wanderer der dir Ruhe geniessen möchte, Oder der Trailrunner der schnellst möglich auf den Berg möchte, Gleitschirmflieger, Kinder, Reiter oder eben auch Biker. Diese Diskussion ist nix neues und wird in vielen Medien heiss Diskutiert. Rechtliche Infos zu finden im PDF von SchweizMobil. Sehr zu Empfehlen auch die Rahmenbedingungen zur Ausübung vom Mountainbikesports.
Fazit: Der Teil von Kleinwängi zum Obergogmen via Gleiterspitz mit Bike nicht zu Empfehlen. Zu Steil und meist Tragestrecken.
Warum mit Bike?
Das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SR 741.01, Artikel 41, Abs. 1) hält unter dem Titel Verkehrstrennung fest: "Wege, die sich für den Verkehr mit Motorfahrzeugen oder Fahrrädern nicht eignen oder offensichtlich nicht dafür bestimmt sind, wie Fuss- und Wanderwege, dürfen mit solchen Fahrzeugen nicht befahren werden." Mittlerweile sind die "Fahrräder" mit grobstolligen Reifen, Scheibenbremsen und viel Federweg ohne Zweifel geeignet. Es ist also eine rechtliche Grauzone. Was es dazu braucht ist Toleranz von allen Beteiligten. Jeder hat das Recht in den Bergen sich zu bewegen, sei es als Wanderer der dir Ruhe geniessen möchte, Oder der Trailrunner der schnellst möglich auf den Berg möchte, Gleitschirmflieger, Kinder, Reiter oder eben auch Biker. Diese Diskussion ist nix neues und wird in vielen Medien heiss Diskutiert. Rechtliche Infos zu finden im PDF von SchweizMobil. Sehr zu Empfehlen auch die Rahmenbedingungen zur Ausübung vom Mountainbikesports.
Fazit: Der Teil von Kleinwängi zum Obergogmen via Gleiterspitz mit Bike nicht zu Empfehlen. Zu Steil und meist Tragestrecken.
Tourengänger:
tricky
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