Reisen in/durch Krisengebiete


Publiziert von kopfsalat, 5. März 2015 um 13:23. Diese Seite wurde 522 mal angezeigt.



Von Taliban Entführter erhält kein Geld von der Versicherung.

"Das Wagnis, das der Mann und seine Partnerin eingegangen seien, rechtfertige die Ablehnung aller Ansprüche, halten die Richter in ihrem Urteil fest."



Kommentare (4)


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poudrieres hat gesagt: Wagnisbegriff
Gesendet am 5. März 2015 um 19:43
Zum Verständnis des Wagnisbegriffs empfehle ich diese Internetseite der SUVA :

Wagnis - Gefährliche Sportarten.

Er ist natürlich auch in allgemeiner Form im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (ab Art. 39).

kopfsalat hat gesagt: RE:Wagnisbegriff
Gesendet am 6. März 2015 um 09:05
wobei man bei sportlichen wagnissen z.b. bei der privaten kranken- oder unfallversicherung eine zusatzversicherung abschliessen kann, welche auch diese gefahren deckt. zu einer vergleichsweise happigen prämie nota bene.

wer damit rechnen muss entführt zu werden, kann (u.a. bei lloyd's) eine sogenannte kidnap & ransom versicherung abschliessen. zu astronomischen prämien, versteht sich.

Gelöschter Kommentar

kopfsalat hat gesagt: RE:Wagnisbegriff
Gesendet am 6. März 2015 um 11:28
genau.

deshalb war ja das argument der gegner der einheits-krankenkasse, "wir sind keine einheitspatienten" so hochgradig idiotisch und schizophren, dass nur das ungebildete schweizer stimmvolk ihnen glauben konnte.

denn je mehr und je einheitlicher die patienten, desto einfacher und vorallem auch billiger wird versicherung.

je mehr spezialfälle und -behandlungen, desto teurer für alle.

aber dies ist komplett OT.


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